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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 11.02.2025

§1 Geltungsbereich

Zwischen dem Eigentümer des zu behandelnden Pferdes oder einer von ihm beauftragten, geschäftsfähigen Person, im Folgenden Kunde genannt und Frau Melissa Heinrich in ihrer Funktion als gewerbetreibende Huforthopädin nach Jochen Biernat wird in der Folge einer beidseitigen Erklärung der folgende Vertrag geschlossen.

(1)  Alle zwischen Ihnen und mir in Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller Absprache mit Ihnen.

(2) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme meiner Dienste/Dienstleistungen gültige Fassung unserer AGB.

(3) Auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber nicht angefordert werden, gelten diese als stillschweigend vereinbart.

§2  Auftrag

(1) Der Kunde beauftragt die Bearbeiterin an einem in seinem Eigentum stehenden Pferd eine Hufbearbeitung auszuführen.

 

(2) Wird der Auftrag durch einen Beauftragten des Eigentümers erteilt und es gibt keine Hinweise, dass dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, wird dessen Einverständnis vorausgesetzt.

 

(3) Die Bearbeiterin verpflichtet sich, die von ihr angebotene Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen in einer Form, die dem Pferd in seiner natürlichen Bestimmung gerecht wird, auszuführen.

§3 Änderungen

(1) Die mit dem Kunden vereinbarten Termine sind beiderseits bindend. Kurzfristige zeitliche Verschiebungen seitens der Bearbeiterin bedürfen der Absprache und Zustimmung des Kunden.

(2) Verspätungen größer 15 Minuten zum vereinbarten Termin sind von beiden Seiten mitzuteilen und im angemessenen Rahmen zu akzeptieren.

 

(3) Bei Erkrankung oder sonstigen Verhinderungen seitens der Bearbeiterin wird zum schnellstmöglichen Zeitpunkt ein Ersatztermin angeboten.

§4 Storno

Innerhalb der unten stehenden Fristen sind Verschiebungen oder Terminabsagen der Bearbeitungen seitens des Kunden möglich.
Sollten Termine seitens der Bearbeiterin abgesagt werden, werden diese nachgeholt.

(1) Termine sind bis zu 24 Stunden vorher aus triftigem Grund abzusagen und/oder eine Verschiebung zu vereinbaren.

(2) Kurzfristige Terminabsagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin werden anteilig wie folgt Rechnung gestellt:

Bei Einzelterminen wird die Anfahrt mit 1€ / Doppelkilometer ausgehend von Sylvesterstraße 6, 56220 Kaltenengers berechnet (Ermittlung des direkten Weges über googlemaps).

Bei Sammelterminen in einem Stall werden 50% des Bearbeitungspreises berechnet, es sei denn es handelt sich um den letzten Termin oder das Zeitfenster kann von einem anderen Kunden in Anspruch genommen werden.

 

(3) Im Einzelfall kann auf die Erhebung der Stornogebühr verzichtet werden, wenn der Kunde belegen kann, dass es sich um höhere Gewalt oder offensichtliche Unmöglichkeit handelt.

§5 Preise und Leistungs-erbringung

(1) Die aktuellen Preise für Dienste/Dienstleistungen lauten wie folgt:

Huforthopädische Bearbeitung Shetty                                  35€
Huforthopädische Bearbeitung Warmblut                           50€
Huforthopädische Bearbeitung Kaltblut                         ab 60€
Eisenabnahme bei Barhufumstellung                                        5€ / Eisen
Behandlung Bemer Decke                                                             5€
Bemer 10er Karte                                                                          50€
HoofArmor Behandlung                                                             20€ / 4 Hufe oder 10€ / 2 Hufe
Anbringen eines Hufverbandes trocken oder Anguss    15€
Verbandsmaterial (falls nicht vorhanden)                               5€
Begutachtung / Beratung vor Ort außerhalb der Termine 5€
Nachschneiden / -raspeln außerhalb der Termine         ab 10€ je nach Aufwand

(2) Für Einzelanfahrten zu einem oder zwei Pferden wird ein Zuschlag von 5€ pro Pferd erhoben. Ab dem dritten Pferd entfällt der Zuschlag für alle

(3) Bei erschwerten Bedingungen, insbesondere wehrigen Pferden erlaube ich mir, im angemessenen Rahmen einen Zuschlag zu berechnen.

 

(4) Der Kunde sollte bei den Terminen anwesend sein und das Pferd vorstellen. Ist dies nicht machbar, besteht die Möglichkeit der Bearbeitung in Abwesenheit des Kunden (ausgenommen Erstbearbeitung) nach individueller Absprache. Etwaiger Mehraufwand wie das Reinigen extrem verschmutzter Beine/Hufe wird mit einer Aufwandsentschädigung von 10€ berechnet.
Ist der Besitzer anwesend und hat die Beine/Hufe nicht gesäubert, wird ebenfalls ein Schmutzzuschlag in Höhe von 10€ berechnet.

 

(5) Die Bearbeiterin erbringt ihre Leistung nur, wenn vor Ort eine Arbeitsumgebung besteht, die eine tadellose und für Mensch und Tier sichere Arbeit zulässt.

 

(6) Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar nach der Bearbeitung in bar zu entrichten oder nach Rechnungserhalt zu überweisen.

§6 Bemer Behandlung

(1) Bei der ersten Behandlung wird die Decke vor, während oder nach der Bearbeitung aufgelegt und auf Stufe 1 aktiviert. Wenn das Pferd das Signal gut annimmt, kann eine höhere Stufe eingestellt werden. Bei weiteren Behandlungen können auf Wunsch die Gamaschen hinzu genommen werden.

 

(2) Voraussetzungen: Um die Decke vor groben Verschmutzungen zu schützen sollte eine saubere Abschwitzdecke oder Fliegendecke unter gelegt werden. Die Gamaschen werden ausschließlich an sauberen Beinen eingesetzt.

 

(3) Bei starker Reaktion der Pferde wird die Behandlung abgebrochen bzw. auf eine niedrigere Stufe zurückgesetzt. Bei Fieber / akuten Infekten oder offenen Wunden wird die Behandlung nicht durchgeführt.

§7 HoofArmor

(1) HoofArmor ist eine Mischung aus lebensmittelzugelassenem Epoxidharz, Cevlar und einer pflanzlichen Komponente aus der Kosmetik. Durch regelmäßige Anwendung (nach jeder Bearbeitung) kann es helfen, den Huf vor Abrieb zu schützen und somit Tragrand und Sohle zu mehr Stabilität zu verhelfen.

 

(2) Voraussetzungen: Vor der Anwendung müssen die Hufe sauber und trocken sein, bei entsprechendem Untergrund ist das nach der Bearbeitung gegeben. HoofArmor wird mittels eines 2-Komponenten-Applikators auf den Huf aufgetragen und anschließend mit Puder bestäubt um eine Reibschicht zu erhalten.

 

(3) Nach der Anwendung sollte das Pferd mindestens eine halbe Stunde (besser länger) am Putzplatz oder einem Ort ohne viel Bewegung stehen, damit HoofArmor trocknen kann. Anschließend kann das Pferd zurück in den Stall gebracht werden. Die Aushärtungszeit beträgt 8-12 Stunden, erst danach sollte das Pferd wieder gearbeitet werden.

 

(4) Es handelt sich um eine Unterstützende Maßnahme welche abhängig vom Pferd, dessen Haltung und Nutzung in ihrer Wirkung variabel ist. Aus diesem Grund übernimmt die Bearbeiterin keine Garantie und Gewährleistung für deren Erfolg.

§8 Abnahme

(1) Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit durch Kunden.

(2) Ist der Kunde zum Zeitpunkt der Abnahme nicht mehr anwesend oder erfolgte die Bearbeitung in Abwesenheit dessen, so gilt die Abnahme als gegeben.

§9 Zahlungsbedingungen, Rechnung
 

(1) Die Vergütung meiner Dienste ist grundsätzlich im Anschluss an die Bearbeitung in voller

Höhe fällig, es sei denn, die individualvertragliche Absprache mit dem Kunden ist anderslautend.

(2) Eine Bezahlung der Dienstleistung ist ausschließlich auf dem Wege der Barzahlung oder per Überweisung nach Rechnungserhalt (Email) möglich.

§10 Verzug

(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, behalte ich mir vor, weitere Leistungen unabhängig der Terminvereinbarungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

§11 Ende des Werkvertrages

(1) Mit der Abnahme und Zahlung endet der Werkvertrag.

§12 Nutzungsrechte

(1) Jegliche Nutzung von Bildern, Videos, Texten ist ohne meine Zustimmung nicht gestattet.

(2) Der Kunde stimmt zu, dass alle im Rahmen der Dienstleistung erstellten Videos und Fotos der Bearbeiterin zu Dokumentationszwecken verwendet werden können. Es wird bei der jeweiligen Aufnahme darauf geachtet, dass der Kunde nicht abgebildet wird. Sollte dies doch der Fall sein, hat der Kunde das Recht der Veröffentlichung zu widersprechen. Der Kunde gibt die Nutzungsrechte des erstellten Bildmaterials zeitlich und regional unbefristet an die Bearbeiterin ab.

§13 Garantie

(1) Die Bearbeiterin übernimmt die Gewährleistung für ihre Arbeit für fünf Tage.

 

(2) Ein Mangel muss der Bearbeiterin sofort bekannt und die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden.

 

(3) Die Gewährleistung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder Haltung des Pferdes in Bezug auf den Huf nicht Folge geleistet wird, das Pferd über seine natürliche Bestimmung hinaus belastet wird, der Schaden nicht von der Bearbeiterin zu vertreten ist oder Pflegeanweisungen zur Maßgeblichen Verbesserung des Zustandes (z.B. bei Fäulnis) nicht nachgegangen wird.

§14 Haftung/Versicherung

(1) Der Kunde versichert für die zu bearbeitenden Pferde eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Die Versicherungspolice ist auf Verlangen vorzulegen. Darüber
hinaus versichert der Kunde, dass das Pferd frei von ansteckenden Krankheiten ist. Sollten in einem Stall Quarantänemaßnahmen ergriffen sein, bedarf dies der gesonderten Vorabsprache mit der Bearbeiterin. Gegebenenfalls wird der Termin zum Schutz aller Beteiligten verschoben.

 

(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor der ersten Bearbeitung über aktuelle Erkrankungen,
Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Pferdes zu
informieren. Die Bearbeiterin behält sich vor, die Arbeit aus triftigem Grund abzubrechen. In diesem Fall wird der Termin anteilig berechnet.

(3) Ein durch die Bearbeiterin verursachter Schaden muss unverzüglich gemeldet werden. Es muss ihr, einer beauftragten Person, sowie der Versicherung die Möglichkeit zur Begutachtung des Schadens gegeben werden.

(4) Schadenersatz für einen Mangel kann maximal in Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Schadenersatz für einen Schaden kann maximal in Höhe der gesetzlichen Mindestsumme verlangt werden.

§15 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme

 

(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat für mich oberste Priorität. Ich versichere, die mir zur Verfügung gestellten Daten lediglich für interne Zwecke zu speichern und zu verarbeiten. Ihre Daten werden nicht an Dritte Personen oder Dienstleister weitergegeben.

 

(2) Wenn das Vertragsverhältnis zwischen den beiden Parteien nicht mehr besteht, können Sie die Löschung aller gespeicherten Daten einfordern.

 

(3) Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch mein Unternehmen im Wege von
Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Sollten
Sie einer Kontaktaufnahme durch mich widersprechen, müssen Sie mir dafür eine E-Mail
zukommen lassen an: m-heinrich@online.de In Ihrer Widerspruchs-E-Mail
sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten von Ihnen zu benennen, über die ich Sie nicht mehr
kontaktieren darf. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu meinen Lasten.
Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang Ihrer E-Mail bei mir. Sie willigen widerruflich in die
Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von Ihnen bei mir hinterlassenen
personenbezogenen Daten ein.

§16 Salvatorische Klausel
 

Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die
übrigen Punkte hiervon unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

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